11.12.2021
In der Schulinformation 2021-52 weist die Landesregierung auf die neue Landesverordnung hin. Diese beinhaltet im Wesentlichen die alten Regelungen, erlaubt aber zudem eine 2G+-Regelung für außerschulische Veranstaltungen in Innenräumen und regelt das Testverfahren vor den Weihnachtsferien.
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