06.08.2020
Wir danken allen für ihre Mithilfe!
Hygienekonzept des Gymnasiums Elmschenhagen: Erläuterungen
Die Einhaltung des Infektionsschutzes sowie von Hygienemaßnahmen gilt für sämt¬liche Räumlichkeiten im Schulgebäude: Klassenräume, Fachräume, Sport¬hallen, Aulen, Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume, Lehrerzimmer und Flure. Um sich selbst und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, sind eine gute Händehygiene, das Einhalten der landläufig bekannten Husten- und Niesregeln, Vermeiden von Körperkontakt und das Verbleiben im Klassenverband (bzw. der Jahrgangskohorte) die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen. Folgende Punkte sind im Rahmen des Schulbetriebs zu beachten:
1. Umgang mit symptomatischen Personen
• Personen mit Symptomen einer Covid-19-Erkrankung (z.B. Fieber, trockener Husten, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Halsschmerzen/-kratzen, Muskel- und Gliederschmerzen) gelten als krankheitsverdächtig, dürfen daher vorübergehend nicht am schulischen Präsenzbetrieb teilnehmen und sollen sich in ärztliche Behandlung zwecks diagnostischer Abklärung begeben. In diesem Sinne liegt eine hohe Verantwortung bei allen Eltern, zum Gelingen des Konzeptes beizutragen und Infektionsrisiken entgegenzuwirken.
• Die Schulleitung kann bei Zweifeln am Gesundheitszustand des Kindes eine Beschulung ablehnen. Kinder, die während der Unterrichtszeit Symptome einer Erkältung bzw. Fieber, trockenen Husten oder Geruchs- bzw. Geschmacksverlust zeigen, sind umgehend von der Gruppe zu trennen und von den Eltern abzuholen.
• Missachtungen der Hygieneregeln bzw. ggf. geltender Abstandsregeln wird mit geeigneten Maßnahmen nach § 25 Schulgesetz SH nachgegangen.
2. Schulbetrieb
• Mund-Nasen-Bedeckung
Da außerhalb der Unterrichtssituation keine umfassende Kontrolle des Abstandsgebots möglich ist, besteht außerhalb der Unterrichtssituation an unserer Schule im Gebäude die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB).
• Händehygiene
Es findet eine regelmäßige Händehygiene durch Händewaschen oder – wo dies nicht möglich ist - Desinfizieren statt, z.B. nach dem Betreten der Schule, vor und nach dem Essen, nach der Nutzung sanitärer Anlagen, nach häufigem Kontakt mit Türklinken, Treppengeländern und Griffen usw. Da Desinfektionsmittel von Schülerinnen und Schülern bis einschließlich der Klassenstufe 6 nur unter Beaufsichtigung verwendet werden dürfen (Vorgabe des Landes SH), stehen Desinfektionsmittelbehälter ausschließlich in den Klassenräumen und Fachräumen zur Verfügung.
• Kohorten haben feste Ein- und Ausgänge und feste Pausenbereiche
In allgemein genutzten Bereichen der Schule muss ein Zusammentreffen der Kohorten redu-ziert werden. Daher haben wir den Klassen je nach Lage im Gebäude feste Ein- und Ausgänge zugewiesen. Ebenso gibt es feste Pausenbereiche auf dem Schulhof für jeden Jahrgang. In den von mehreren Jahrgängen bzw. Kohorten genutzten Bereichen der Schule ist von allen Personen die Abstandsregel einzuhalten.
• Rechtsgehgebot
Die Abstandsregel kann über das Rechtsgehgebot bei allen Laufwegen besser eingehalten werden.
• Stoßlüften
Eine Querlüftung bzw. Stoßlüftung für mehrere Minuten ist mehrmals täglich vorzunehmen, mindestens nach jeder Einheit einer Präsenzveranstaltung.
• Große Pausen
Alle Schülerinnen und Schüler verlassen das Gebäude. Ausnahmen: Toilettengang, Cafeteriabesuch.
3. Gestaltung des Unterrichtsbetriebs
• Kohortenfremde Personen
Der Raum, in dem der Unterricht einer Kohorte stattfindet, darf während der Unterrichtszeit von keinen anderen Personen als den Schülerinnen und Schülern, den unterrichtenden Lehrkräften, dem Klassenverband zugeordneten Betreuungspersonal sowie dem weiteren Schulpersonal betreten werden. Sonstige Besucher dürfen nur nach sorgfältiger Abwägung und mit Genehmigung der Schulleitung mit einer Mund-Nasen-Bedeckung und unter strikter Einhaltung der Abstandsregel den Raum betreten. Die Anwesenheit von Personen, die nicht zur Kohorte gehören, wird im Klassenbuch dokumentiert.
• Maskenpflicht
Im Gebäude ist außerhalb der Unterrichtssituation eine Maske zu tragen. Im Unterricht ist die Maskenpflicht grundsätzlich aufgehoben. Das gilt vorbehaltlich abweichender Regelungen durch die Schulbehörde. Die jeweils aktuellen Vorgaben sind zu beachten. (Beginn des Schuljahres 20/21: Die ersten 14 Unterrichtstage wird das Tragen einer Maske auch im Unterricht empfohlen.) Auf dem Schulhof wird das Maskentragen lediglich empfohlen.
• Aktivitäten mit einer erhöhten Freisetzung von Tröpfchen
Derzeit können gemeinsames Singen und der Gebrauch von Blasinstrumenten in geschlossenen Räumen nicht stattfinden. Da das Infektionsgeschehen nicht abzusehen ist, werden diese Aktivitäten – auch innerhalb der Kohorten - zunächst vollständig ausgesetzt. Bei anderen Aktivitäten mit einer erhöhten Freisetzung von Tröpfchen in Innenräumen, wie z.B. Sport oder Darstellendes Spiel, muss der Mindestabstand von 1,5 m gewahrt bleiben.
• Gruppenarbeit und Experimentieren
Gegenstände und Material sollten grundsätzlich personenbezogen genutzt werden. Bei der gemeinsamen Benutzung von Material und bei der Durchführung von Gruppenarbeit und Experimenten sind die persönlichen Hygienemaßnahmen unbedingt gezielt anzuwenden.
• Ganztagsbetreuung und AG-Bereich
Bei Betreuungs- und Ganztagsangeboten wird die Einteilung nach Jahrgangskohorten ausgesetzt, da die Angebote anders nicht durchgeführt werden können. Die Dokumentation der Zusammensetzung der jeweiligen Gruppen muss anlassgenau (d.h. mit Angabe der Uhrzeiten) erfolgen (Kursbuch).
4. Cafeteria
• Die ausgeschilderte Einbahnstraßenregelung muss beachtet werden.
• Das Mittagessen kann gemeinsam innerhalb einer Jahrgangskohorte in der Cafeteria bzw. in einem zugewiesenen Raum eingenommen werden.
• Speisen und Getränke können in den großen Pausen erworben werden.
• Auf die persönlichen Hygienemaßnahmen sowie die allgemeine Abstandsregel ist zu achten.
5. Schulveranstaltungen
Schulveranstaltungen finden unter Beachtung der Maßgaben der jeweils gültigen Infektionsschutzregelungen des Landes statt bzw. entsprechend der jeweils aktuellen Regelungen des Bildungsministeriums sowie Vorgaben der Schulleitung entsprechend des schulinternen Hygienekonzepts.
6. Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen in Räumlichkeiten
• Die Räumlichkeiten werden täglich mit Reinigungsmitteln eingehend professionell gereinigt. Dies gilt insbesondere auch für Tische, Türklinken, Handläufe und andere Kontaktflächen, z.B. Computertastaturen. Dies schließt ebenso Räumlichkeiten ein, die nicht für unterrichtliche Zwecke genutzt werden, z.B. Lehrerzimmer.
• In Klassenräumen werden Hinweisschilder zum Infektionsschutz ausgehängt, die über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene und Husten- und Niesetikette sowie über unsere Verhaltensregeln informieren.
7. Infektionsschutz und Hygienemaßnahmen in den Sanitäranlagen
• Die Sanitäranlagen werden täglich eingehend gereinigt. Die Verfügbarkeit von ausreichend Seife, Einmalhandtüchern aus Stoff oder Papier, ggf. Abwurfbehältern und Desinfektionsmitteln wird sichergestellt.
• Routinemäßig ist das Händewaschen als Maßnahme der Händehygiene in der Schule ausreichend.
• Wiederverwendbare Trockentücher sind nicht zulässig.
• Hygienehinweise zum richtigen Händewaschen werden gut sichtbar in allen sanitären Räumen aufgehängt.